70. Jahrestag der Urteilsvollstreckungen. 16. Oktober 1946

Es sei vorausgeschickt:
Mit den zehn Personen, die im Rahmen des „Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses“ am 16. Oktober 1946 gehängt wurden, haben wir als Galerie kein Mitleid.
Die Individuen hatten sich freiwillig für das Unterstützen und das „An-der-Macht-halten“ einer brutalen und menschenverachtenden Diktatur entschieden.
Sie wussten von den Verbrechen – und leisteten ihren Beitrag.

Mit dem Visualisieren des Holzbodens in der damaligen Nürnberger Gefängnisturnhalle (Größe des Werkes: 110 x 60 cm; Acrylfarbe und Autolack auf Fichtenholz) erinnern wir aber daran, dass die Urteilsvollstreckungen dort in mehreren Fällen aus dem Ruder liefen. Der Holzboden bestand nach unseren Recherchen aus Fichtenholzbrettern. Darauf ist das Resultat mehrerer misslungener Erhängungen zu sehen – Blut und Körperausscheidungen.
So schreibt es zumindest Roy A. Martin in seinem Buch „Inside Nürnberg“. Als amerikanischer Militärarzt stellte er in der Nacht zum 16. Oktober 1946 den Tod der zehn Gehängten fest.

Die Urteile hätten damals durch Erschießen vollstreckt werden müssen: Schnell, sicher und dem moralischen und juristischen Anspruch des „Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses“ würdiger.

Das Motiv kann auch als Postkarte beim Verlag bestellt werden (siehe WERKE-Unterpunkt).


In eine Zeitungsseite des Jahres 1946 ersetzten wir die originalen Schwarz-Weiß-Fotos durch kolorierte Abbildungen der Gehenkten – mit geöffneten Augen.